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Zusammenfassung

BigBlueButton Videokonferenzlösung




Vollständige Richtlinie

BigBlueButton Videokonferenzlösung (Update Februar 2023)

Als Videokonferenzlösung kommt in der Schule BigBlueButton zum Einsatz.

Mit Änderung des Schulgesetzes NRW vom 09.03.2022(§ 120 Abs. 5 für Schülerinnen und Schüler / § 121 Abs. 1 für Lehrerinnen und Lehrer) und unter Berücksichtigung der §§ 42, 43 des Schulgesetzes des Erzbistums Köln (SchulG-EBK) ist die Teilnahme an Videokonferenzen im Rahmen verpflichtender Unterrichts- und Schulveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler, sowie Lehrerinnen und Lehrer gesetzlich vorgeschrieben.

Mit Bestätigung der Richtlinie wird gespeichert, dass Sie diese Information zur Kenntnisgenommen haben.

Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Um an der Konferenzlösung teilnehmen zu können, wird eine Einladung in der Lernplattform erstellt, oder eine Einladung per E-Mail versendet.Auf diese Daten hat nur die Schule mit dem zugehörigen Verwaltungs-und Lehrpersonal Zugriff. BigBlueButton wird über einen Auftragsverarbeiter, mit welchem entsprechende Verträge geschlossen wurden, gehostet. Die Server stehen exklusiv nur den Erzbischöflichen Schulen zur Verfügung und werden in Deutschland betrieben. Eine Aufzeichnungsmöglichkeit von Bild-undTon-Daten wurde softwareseitig deaktiviert.

Folgende Daten werden im Rahmen der Videokonferenz erhoben:

  • Vor-und Zuname der Nutzenden·E-Mail-Adresse der Nutzenden
  • Video / Ton der Nutzenden
  • Chat / Notizen / Präsentationen/ Umfragen
  • IP-Adresse

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Die Nutzung der Konferenzlösung erfolgt bei verpflichtenden Schulveranstaltungen aufgrund der Vertragsdurchführung als Rechtsgrundlage (§ 6 Abs. 1 lit. c KDG), basierend auf der verpflichtenden Nutzung gemäß § 120 Abs. 5 / § 121 Abs. 1 SchulG NRW. Für alle weiteren Videokonferenzen aufgrund Ihrer Einwilligung gemäß § 6 Abs. 1 lit. b KDG. Die Nichterteilung der Einwilligung hat bei diesen freiwilligen Videokonferenzen keine Nachteile für die betroffenen Personen.

Zweck der Datenverarbeitung

Die Konferenzlösung dient der Durchführung von Distanz-, Hybrid-Unterricht und ermöglicht digitale Schulveranstaltungen.

Dauer der Speicherung

 Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Nach Beendigung einer Videokonferenz werden die Daten unmittelbar automatisiert gelöscht.

Widerspruchs-und Beseitigungsmöglichkeit

Die über Sie gespeicherten Daten können Sie jederzeit abändern lassen, zur Wahrung Ihrer Rechte können Sie sich jederzeit an die Schulleitung (Verantwortliche Stelle) wenden.

Sollten Sie die Einwilligung für freiwillige Schulveranstaltungen nicht erteilen, so loggen Sie sich bitte nicht in die angebotenen Videokonferenzen ein, es entstehen Ihnen hierdurch keine Nachteile.